Es gibt Hilfsmittel, die die Pflege zu Hause oder in einer Einrichtung erleichtern, z. B. Rollator, Rollstuhl, Pflegebett, Toilettenstuhl, Wannen- oder Treppenlift, Haus-Notruf u. v. a. m. Viele solcher Hilfsmittel kann der Hausarzt bei Notwendigkeit verordnen – sprechen sie ihn darauf an.
Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oder in einer Rehabilitationsklinik können verschiedene Hilfsmittel bereits während Ihres Aufenthalts in der Einrichtung verordnet werden, damit diese Ihnen bestenfalls zur Entlassung zur Verfügung stehen.
Wenn Sie bei Ihrer Krankenversicherung zuzahlungsbefreit sind, gilt dies auch für die Pflegeversicherung. Anders ist das bei Pflegehilfsmitteln (Einmalartikeln) wie Windeln, Unterlagen, Desinfektionsmittel, Einmal-Handschuhen. Diese Pflegehilfsmittel müssen nachgekauft werden, wenn sie verbraucht sind. Hierzu gibt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 31,00 € im Monat. Fragen Sie auch hier bei Ihrer Pflegekasse nach – sie hilft Ihnen gern weiter.