Hilfsmittel

Es gibt Hilfs­mit­tel, die die Pfle­ge zu Hau­se oder in ei­ner Ein­rich­tung er­leich­tern, z. B. Rol­la­tor, Roll­stuhl, Pfle­ge­bett, Toi­let­ten­stuhl, Wan­nen- oder Trep­pen­lift, Haus-Not­ruf u. v. a. m. Vie­le sol­cher Hilfs­mit­tel kann der Haus­arzt bei Not­wen­dig­keit ver­ord­nen – spre­chen sie ihn dar­auf an.

Bei ei­nem Auf­ent­halt im Kran­ken­haus oder in ei­ner Re­ha­bi­li­ta­ti­ons­kli­nik können ver­schie­de­ne Hilfs­mit­tel be­reits während Ih­res Auf­ent­halts in der Ein­rich­tung ver­ord­net wer­den, da­mit die­se Ih­nen bes­ten­falls zur Ent­las­sung zur Verfügung ste­hen.

Wenn Sie bei Ih­rer Kran­ken­ver­si­che­rung zu­zah­lungs­be­freit sind, gilt dies auch für die Pfle­ge­ver­si­che­rung. An­ders ist das bei Pfle­ge­hilfs­mit­teln (Ein­ma­lar­ti­keln) wie Win­deln, Un­ter­la­gen, Des­in­fek­ti­ons­mit­tel, Ein­mal-Hand­schu­hen. Die­se Pfle­ge­hilfs­mit­tel müssen nach­ge­kauft wer­den, wenn sie ver­braucht sind. Hier­zu gibt die Pfle­ge­kas­se einen Zu­schuss von bis zu 31,00 € im Mo­nat. Fra­gen Sie auch hier bei Ih­rer Pfle­ge­kas­se nach – sie hilft Ih­nen gern wei­ter.