Pflegegeld bekommen Sie monatlich, wenn Sie Ihre Pflege selbst im Familien- oder Bekanntenkreis organisieren. Sie müssen nicht nachweisen, wofür Sie es ausgeben. Sie können damit auch andere Hilfen bezahlen.
Im Fall des Todes des Pflegebedürftigen besteht im Sterbemonat ein Anspruch auf Pflegegeld bis zum Monatsende. Wer sich für das Pflegegeld entscheidet, bekommt regelmäßig einen Hausbesuch durch einen zugelassenen Pflegedienst oder eine Beratungsstelle. Bei diesem Hausbesuch besteht die Möglichkeit, dass sich der Pflegebedürftige und seine Angehörigen zur Pflege beraten lassen. Gestatten Sie solche Hausbesuche nicht, muss die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen.