Beantragung eines Pflegegrades
Die Leistungen aus der Pflegeversicherung müssen bei der Pflegekasse beantragt werden. Nach Antragseingang veranlasst die zuständige Pflegekasse eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK). Hierbei wird das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit überprüft, indem der Umfang des Hilfebedarfs des Pflegebedürftigen ermittelt wird. Das heißt: Wie viel Hilfe benötigt der Antragsteller für die persönliche Grundpflege und für die hauswirtschaftliche Versorgung?
Reicht der festgestellte Hilfebedarf, um Leistungen aus der Pflegekassen zu beanspruchen und somit einen Pflegegrad zu erhalten? Besteht ein erheblicher Betreuungsbedarf bzw. eine Einschränkung der Alltagskompetenz? Die Begutachtung erfolgt entweder in der Häuslichkeit oder in der jeweiligen Einrichtung, sofern keine Rückkehr in die Häuslichkeit geplant ist. Es erfolgt eine Voranmeldung durch den Medizinischen Dienst.
Weitere hilfreiche Links zum Thema Pflege:
Wie stellt man einen Pflegenantrag? https://www.wohnen-im-alter.de/geld-recht/pflegefall/pflegeantrag
Was sind Pflegegrade? https://www.wohnen-im-alter.de/geld-recht/pflegefall/fuenf-pflegegrade