Was tun im Pflegefall:
Wo finde ich eine gute Beratung?
Seit 2008 haben Pflegebedürftige einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose und unabhängige Beratung, beispielweise durch die Pflegeberater der Krankenkassen. (siehe unter „Wo finde ich Beratung und Unterstützung?“ | Pflegeberater der Krankenkassen)
Wie beantrage ich Leistungen bei der Pflegeversicherung und was ist ein Pflegegrad?
Liegt eine Pflegebedürftigkeit nach Gesetz vor, kann ein Antrag bei der Krankenversicherung gestellt werden. Diese leitet die weiteren Schritte ein und beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenkassen mit einer Begutachtung. Aufgrund dieser Begutachtung erteilt die Pflegekasse einen entsprechenden Pflegegrad, welche die Höhe der Leistungen bestimmt.
Wie kann ich Pflege finanzieren?
Mit Erteilung eines Pflegegrades wird ein Teil der Pflege-Kosten von der Pflegekasse übernommen. Je nach Art der Pflege muss der Betroffene aber einen Teil der Kosten selber tragen. Dieser Eigenanteil kann mehrere tausend Euro im Monat betragen. Sollte der Pflegebedürftige den Eigenanteil nicht tragen können und kein Vermögen besitzen, kann dieser „Hilfe zur Pflege“ bei der Sozialhilfe beantragen. Das Sozialamt prüft zuerst, ob Angehörige ersten Grades zu Unterhalt verpflichtet werden können. Wenn keine Unterhaltspflicht besteht, übernimmt das Sozialamt die restlichen Kosten.
Wer übernimmt die Pflege?
Kann die Pflege von einem Angehörigen übernommen werden oder wird zusätzliche Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine Betreuungskraft benötigt? Eine Alternative kann auch eine vorübergehende Betreuung in einer Kurzzeitpflege oder eine Tagespflege sein. In bestimmten Fällen ist die vollstationäre Pflege die beste Lösung.
Kann ich selber Pflegen?
Wenn Sie selber Pflegen wollen, können Sie nach dem Pflegezeitgesetz (ab 2012 Familienpflegezeitgesetz) ihre Arbeitszeit verringern oder den Beruf bis zu sechs Monate unterbrechen. In Pflegekursen können Sie die wichtigsten Handgriffe zur Pflege lernen.
Um was muss ich mich noch kümmern?
Klären Sie rechtzeitig rechtliche Fragen wie Vertretung des zu Pflegenden, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.