Sie müssen sich bei der Pflege nicht für Angehörige oder einen Pflegedienst entscheiden. Auch eine Inanspruchnahme beider Leistungen kann bei der Pflegekasse beantragt werden. Wenn die Leistung aus der Pflegeversicherung nicht gänzlich durch den Pflegedienst ausgeschöpft wird, dann hat der Pflegebedürftige ein Recht auf Pflegegeld, welches sich hierbei anteilig um den Wert der in Anspruch genommenen Sachleistung vermindert.
24. Sep 2024