Das Betreute Wohnen bietet eine Alternative zu den klassischen und allseits bekannten Alten- und Pflegeheimen. Während es sich bei den Bewohner/innen klassischer Alten- und Pflegeeinrichtungen um pflegebedürftige Menschen handelt, die einer „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ bedürfen, bietet das Betreute Wohnen vielmehr eine Lösung für all diejenigen an, die sich ihre Selbstständigkeit bis ins hohe Alter wahren wollen und zudem noch zu einer eigenständigen und autonomen Lebensführung fähig sind. Das Betreute Wohnen bietet dem Bewohner eine abgeschlossene – und damit eigenständige – Wohnung.
Welche Leistungen beinhaltet diese Form des Wohnens?
Betreuungs- oder Service-Leistungen gehören beim Betreuten Wohnen zur Wohnung dazu. Die Wohnung wird inklusive grundlegender Betreuungsleistungen angemietet.
Miete, Grund- und Wahlservice
Neben den monatlich zu zahlenden Mietkosten fällt eine sogenannte Betreuungspauschale an, die für den in diesen Wohnanlagen angebotenen Grundservice verwendet wird.
Zum Grundservice zählen:
- standardmäßige Hausmeisterdienstleistungen (Reinigung des Treppenhauses und der Außenanlagen, Instandsetzung der bestehenden Haustechnik u.v.a.m.)
- problemlose Einrichtung eines Hausnotrufes
- ein fester Ansprechpartner zur Vermittlung von zusätzliche Wahlleistungen / Hilfsdiensten (Pflegeleistungen; Fahrdienste / Hauswirtschaftsdienste / Wäscheservice / Essen auf Rädern usw.)
- Organisation von Veranstaltungen in einer solchen Wohnanlage für die Bewohner
Oftmals besteht für die Bewohner/innen auch die Möglichkeit, die Mahlzeiten zusammen in den vorhandenen Gemeinschaftsräumen einzunehmen, sofern sie diese Gesellschaft wünschen.
Zu den Wahlleistungen gehören:
Wenn der Fall eintritt und eine erhöhte Hilfs- und Pflegebedürftigkeit vorliegt, kann der sogenannte Wahlservice durch den/die Bewohner/in in Anspruch genommen werden. Dazu zählen Leistungen aus dem hauswirtschaftlichen sowie aus dem Pflege- und Betreuungssektor. Oftmals kooperieren solche Wohnanlagen mit bestimmten ambulanten Pflege- oder Sozialstationen, welche diese Dienstleistungen dann übernehmen. Sofern kein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse besteht, müssen diese Wahlleistungen durch den/die Bewohner/in zusätzlich zu den anfallenden Miet- und Betreuungskosten vergütet werden.