Voraussetzungen für die Kurzzeitpflege sind zum Beispiel:
- wenn unerwartete Pflegebedürftigkeit eintritt (z. B. Schlaganfall oder Sturz mit Knochenbrüchen) und eine Entlassung aus dem Krankenhaus oder aus der Rehabilitationsklinik in die Häuslichkeit nicht möglich ist
- wenn der Pflegebedarf plötzlich sehr hoch ist und keine ausreichenden Möglichkeiten für eine Pflege zu Hause vorhanden sind
Für eine Kurzzeitpflege zieht der Pflegebedürftige für längstens 28 Tage in eine Einrichtung der Kurzzeitpflege oder ein Pflegeheim mit entsprechender Zulassung. Einige solcher Einrichtungen finden Sie unter unseren Netzwerkpartnern. Bitte erkundigen Sie sich über weitere Einrichtungen in Ihrer Nähe bei Ihrer Pflegekasse. Auch hier muss ein entsprechender Antrag auf Kurzzeitpflege bei der Pflegekasse gestellt werden. In der Zeit der Inanspruchnahme einer solchen Maßnahme haben die Angehörigen die Möglichkeit, die weitere Pflege zu organisieren und zu planen (Wohnungsanpassung etc.).