… wenn die Wohnung aufgrund der Pflegebedürftigkeit verändert werden muss
Viele Wohnungen haben Nachteile, die eine Pflege in der Häuslichkeit erschweren. Oft reichen schon kleinere Veränderungen, um eine Erleichterung zu schaffen, z.B. das Anbringen von Haltegriffen, die Entfernung von Türschwellen, die Verbreiterung der Tür zum Badezimmer, eine ebenerdige Dusche und Ähnliches. Für solche Umbau- bzw. Anpassungsmaßnahmen zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 € pro Maßnahme. Voraussetzung hierfür ist eine festgestellte Pflegebedürftigkeit, die Notwendigkeit dieser Anpassungsmaßnahme sowie der entsprechende Antrag auf Zuschuss bei der Pflegekasse vor dem Umbau. Bei Mietwohnungen muss vor dem Umbau mit dem Vermieter abgesprochen werden. Grundsätzlich haben Sie als Mieter ein Recht auf barrierefreies Wohnen, dennoch ist gegenseitige Rücksichtnahme (Mieter – Vermieter) der erste und beste Weg. Suchen Sie daher das Gespräch mit Ihrem Vermieter.
Praktisch erklärt – Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen