Es gibt Menschen, die beispielsweise an einer Demenz, einer geistigen oder psychischen Störung leiden und somit auf Dauer nicht in der Lage sind ihren Alltag ohne Hilfe zu bewältigen. Denn: Sie denken auf ihre ganz eigene Weise, sie erleben ihre Umwelt eben einfach „anders“. Sie können die üblichen Regeln für das Miteinander nicht einhalten. Daher verhalten sie sich oft ganz unerwartet.
Sie kommen besser und sicherer durch den Alltag, wenn jemand sie dabei unterstützt – hier spricht man auch von einem erheblichen Betreuungsbedarf, den diese Menschen benötigen. Dafür bezahlt die Pflegekasse auf Antrag sogenannte „zusätzliche Betreuungsleistungen“, auch „Betreuungsgeld“ genannt.
Hier prüft ebenfalls der Medizinische Dienst der Krankenversicherung den Bedarf auf diese Leistung bei der Begutachtung. Eine direkte Auszahlung dieser Leistung an den Pflegebedürftigen darf nicht erfolgen.