Wohnen im Alter

Mit dem Älter­wer­den verändern sich An­sprüche und Be­din­gun­gen für die Ge­stal­tung der Wohn­si­tua­ti­on. Im Nach­fol­gen­den möchten wir Ih­nen einen Über­blick über die Viel­falt der Möglich­kei­ten auf­zei­gen, wie ein selbst­be­stimm­tes Le­ben im Al­ter und bei Be­darf mit der not­wen­di­gen Un­terstützung ermöglicht wer­den kann.

 

Betreutes Wohnen

Welche Leistungen beinhaltet diese Form des Wohnens?

Betreuungs- oder Service-Leistungen gehören beim Betreuten Wohnen zur Wohnung dazu. Die Wohnung wird inklusive grundlegender Betreuungsleistungen angemietet.

Miete, Grund- und Wahlservice

Neben den monatlich zu zahlenden Mietkosten fällt eine sogenannte Betreuungspauschale an, die für den in diesen Wohnanlagen angebotenen Grundservice verwendet wird.

Zum Grund­ser­vice zäh­len:

  • stan­dard­mä­ßi­ge Haus­meis­ter­dienst­leis­tun­gen (Rei­ni­gung des Trep­pen­hau­ses und der Au­ßen­an­la­gen, In­stand­set­zung der be­ste­hen­den Haus­tech­nik u.v.a.m.)
  • pro­blem­lo­se Ein­rich­tung ei­nes Haus­not­ru­fes
  • ein fes­ter An­sprech­part­ner zur Ver­mitt­lung von zu­sätz­li­che Wahl­leis­tun­gen / Hilfs­diens­ten (Pfle­ge­leis­tun­gen; Fahr­diens­te / Haus­wirt­schafts­diens­te / Wä­sche­ser­vice / Es­sen auf Rä­dern usw.)
  • Or­ga­ni­sa­ti­on von Ver­an­stal­tun­gen in ei­ner sol­chen Wohn­an­la­ge für die Be­woh­ner

Oft­mals be­steht für die Be­woh­ner/in­nen auch die Mög­lich­keit, die Mahl­zei­ten zu­sam­men in den vor­han­de­nen Ge­mein­schafts­räu­men ein­zu­neh­men, so­fern sie die­se Ge­sell­schaft wün­schen.

Zu den Wahl­leis­tun­gen ge­hö­ren:

Wenn der Fall ein­tritt und ei­ne erhöhte Hilfs- und Pfle­ge­bedürf­tig­keit vor­liegt, kann der so­ge­nann­te Wahl­ser­vice durch den/die Be­woh­ner/in in An­spruch ge­nom­men wer­den. Da­zu zäh­len Leis­­tun­g­en aus dem haus­­wirt­­schaft­­li­chen so­wie aus dem Pfle­ge- und Be­treu­ungs­sek­tor. Oft­mals ko­ope­rie­ren sol­che Wohn­an­la­gen mit be­stimm­ten am­bu­lan­ten Pfle­ge- oder So­zi­al­sta­tio­nen, wel­che die­se Dienst­leis­tun­gen dann über­neh­men. So­fern kein An­spruch auf Leis­tun­gen aus der Pfle­ge­kas­se be­steht, müs­sen die­se Wahl­leis­tun­gen durch den/die Be­woh­ner/in zu­sätz­lich zu den an­fal­len­den Miet- und Be­treu­ungs­kos­ten ver­gü­tet wer­den.

 

Barrierefreies Umgestalten der Wohnung

Der Wunsch, in der eigenen Wohnung bleiben zu können, auch wenn körperliche Einschränkungen und  Pflegebedarf zunehmen, kann häufig durch eine Wohnraumanpassung erfüllt werden.

Überlegungen:

  • Welche Barrieren weist die Wohnung auf?
  • Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, um ein möglichst selbständiges Leben führen zu können (z. B. ebenerdige Dusche, Haltegriffe im Bad)?

Manch­mal sind es nur Klei­nig­kei­ten (wie z. B. die Fens­teröff­ner, die man nicht mehr be­die­nen kann) oder ein­zel­ne Pro­ble­me, die durch klei­ne Verände­run­gen be­ho­ben wer­den können. Be­fin­det sich ih­re Woh­nung in kei­nem al­ters­ge­rech­ten Zu­stand, be­steht die Möglich­keit, die­se nach Ih­ren Bedürf­nis­sen um­zu­bau­en und da­mit den An­sprüchen Ih­res Al­ters ge­recht wer­den zu las­sen. Spe­zi­ell aus­ge­bil­de­te Wohn­be­ra­ter/in­nen oder die Sa­nitätshäuser in­for­mie­ren Sie in­di­vi­du­ell über be­ste­hen­de Möglich­kei­ten. Ei­ne Aus­wahl von An­sprech­part­nern fin­den Sie un­ter dem But­ton Ko­ope­ra­ti­ons­part­ner. In Be­zug auf die Kos­ten wen­den Sie sich bit­te an Ih­re zuständi­ge Kran­ken- und Pfle­ge­kas­se.